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GEmeinnützige PersonalüberlAssunG |
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Ziel ist die Schaffung von integrativen Arbeitsplätzen für behinderte Menschen.
Können behinderte Personen und Beschäftigerfirmen zusammen geführt werden, werden Überlasserverträge mit den Firmen und befristete Dienstverträge mit den ArbeitnehmerInnen abgeschlossen. Die Arbeitsbereiche in denen überlassene Personen zum Einsatz kommen, werden im Vorfeld klar definiert. Es soll weder zu einer Über- noch zu einer Unterforderung kommen. |
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So erreichen Sie uns: 3500 Krems, Bahnhofplatz 6+8 Tel.: 02732/739 14 (Fax -4) |
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